Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe beträgt knapp 6,6 Meter pro Sekunde. Resultierend aus den technischen Eigenschaften der Anlagen und der Anordnung im Windpark ergibt sich eine prognostizierte Volllaststundenzahl von 2.776 Stunden pro Jahr. Beide Werte zeigen, dass der Windstandort gut geeignet ist.
Ursprünglich war die Errichtung von 7 Windenergieanlagen geplant. In Zusammenarbeit mit der Stadt Zwönitz wurde das Layout nochmals überarbeitet, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Nach aktuellen Stand sind in dem neuen Layout 4 Windenergieanlagen geplant.
Aktuell ist die Errichtung von Anlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E mit einer Nabenhöhe von insgesamt 175m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von
7 MW vorgesehen.
Unter der Annahme eines Stromverbrauchs von 3.000 kWh pro Jahr pro Haushalt können rund 23.900 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgt werden.
Dies ist pauschal schwer zu beantworten und hängt stark vom genauen Standpunkt des Betrachters ab. In Dorfchemnitz werden die Anlagen im Ort teilweise zu sehen sein. Umso höher der Standort des Betrachters in Dorfchemnitz ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit die Anlagen sehen zu können. Aus Zwönitz können die Anlagen größtenteils nicht gesehen werden. Vom Waldschlösschen werden manche der Anlagen zu sehen sein. Damit Sie einen Eindruck davon zu erhalten können, wie sichtbar die Anlagen sein werden, haben wir für ausgewählte Standorte Visualisierungen erstellt.
Alle geplanten Anlagen sind mindestens 1.000 m von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Durch die Anpassung des Layouts wird die 1.000 m Grenze auch in Richtung der Bebauung im Waldschlößchen nicht unterschritten. Die Abstände zu den Wohnhäusern des Ortsteils Dorfchemnitz betragen mindestens 1.700 m und zu den Wohnhäusern der Stadt Zwönitz mindestens 1.300 m. Die Abstände werden im Genehmigungsverfahren überprüft.
Nach aktuellem Stand wird kein Baum für die Realisierung dieses Windparks gerodet. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass während der Bauphase einzelne kleinere Gehölze gerodet werden müssen. In diesem Fall werden dafür Ausgleichsmaßnahmen (bspw. Ersatzpflanzungen) umgesetzt.
Jeder Eingriff in die Natur beeinflusst die Umwelt. Die Errichtung eines Windparks hat somit auch Auswirkungen auf die Vogelwelt. Um die Auswirkungen des Windparkvorhabens auf die Tierwelt zu ermitteln, wurde über einen Zeitraum von 5 Jahren der Bestand an Vogelarten sowie auf Fledermausarten von unabhängigen Gutachtern erfasst und kartiert. Der Artenschutzfachbeitrag, welcher der unteren Immssionsschutzbehörde des Erzgebirgskreises bei Antragseinreichung mit vorgelegt wird, analysiert die möglichen Wirkungen auf die Tierwelt und schlägt Maßnahmen vor, um diese so gering wie möglich zu halten.
Die Auswirkungen auf die Vogel- und Fledermausarten wurden in der Antwort der vorherigen Frage beschrieben. Auswirkungen des Windparkvorhabens auf andere geschützte Tierarten sind nicht zu erwarten.
In Bezug auf die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gesundheit des Menschen werden immer wieder Befürchtungen über die Wirkungen des Infraschalls geäußert. Mittlerweile liegen viele sorgfältig durchgeführte wissenschaftliche Studien zum Infraschall rund um Windenergieanlagen vor. Sie konnten keine schädlichen Wirkungen auf den Menschen feststellen. Dies liegt unter anderem an der Tatsache, dass der erzeugte Infraschall von Windenergieanlagen selbst in unmittelbarer Nähe der Anlagen unter der Hör- und Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen liegt. Weitere Informationen zum Thema Infraschall finden Sie im Abschnitt Schall- und Infraschall.
Quelle: LfU Bayern
Die Windenergieanlagen können bei Bedarf jederzeit abgeschaltet werden. Dies geschieht vor allem zur Senkung des Kollisionsrisikos mit Vögeln während der Zug- und Rastzeit. Die tatsächlichen Abschaltzeiten werden auf Basis des Artenschutzfachbeitrages zusammen mit der unteren Immissionsschutzbehörde des Erzgebirgskreises festgelegt. Weitere Gründe für eine Abschaltung können Eisansatz an den Rotorblättern oder Überschreitungen der Grenzwerte für Schallemissionen oder Schattenwurf sein. Darüber hinaus kann der zuständige Netzbetreiber aufgrund der Netzsituation und der Stromvermarkter aufgrund der Marktsituation (negative Strompreise) die Anlagen abschalten.
Die Lichter, welche in der Dunkelheit an jeglichen potentiellen Hindernissen für den Flugverkehr blinken, heißen Flughindernisbefeuerung. In der Vergangenheit wurden diese auch an Windenergieanlagen installiert. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung umgesetzt, welche auch auf das geplante Windparkvorhaben in Zwönitz Anwendung finden wird. Dies führt dazu, dass es zukünftig nachts kein generelles Blinken an den Anlagen mehr geben wird. Die Ausnahme tritt ein, wenn ein Flugobjekt in den Luftraum der Anlage eintritt. Der relevante Luftraum erstreckt sich über einen Radius von sechs Kilometern rund um die Windkraftanlage und bis zu einer Höhe von 600 Metern. In diesem Fall werden die auf Gondeln oder Türmen montierten Lichter als Hinderniskennzeichnung aktiviert, solange sich das Flugobjekt im Luftraum befindet.
SF₆ (Schwefelhexafluorid) ist ein geruchloses, ungiftiges Gas, das als Isoliermittel in Windkraftanlagen verwendet wird, aber auch in allen anderen elektrischen Schaltanlagen zum Einsatz kommt. Daher ist es kein spezielles Merkmal von Windkraftanlagen, sondern eine gängige Technologie in der Elektrotechnik. SF₆ ist ein extrem starkes Treibhausgas mit einem sehr hohen Treibhauspotenzial (ca. 23.500-mal stärker als CO₂) und einer sehr langen Verweildauer in der Atmosphäre von über 3.000 Jahren, wodurch es erheblich zur globalen Erwärmung beiträgt und den Klimawandel langfristig verstärkt. Aufgrund seiner Klimaschädlichkeit arbeiten verschiedene Hersteller an der Entwicklung von Alternativen. Während eine flächendeckende Umstellung noch aussteht, sind Betreiber verpflichtet, beim Rückbau der Anlagen das verwendete SF₆ vollständig abzusaugen, um ein Entweichen zu verhindern. Entsprechend den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union werden ab 2032 keine SF₆-Anlagen mehr in Betrieb genommen, wobei Mittelspannungsanlagen bereits bis 2030 auslaufen sollen.
Quelle: BWE Informationspapier - SF6
Ein Regionalplan ist ein behördlich festgelegtes Instrument der Raumordnung, das auf regionaler Ebene angewendet wird. Er dient dazu, die räumliche Entwicklung einer Region zu steuern und zu lenken. Im Kontext von Windenergieanlagen bezieht sich ein Regionalplan auf die planerische Festlegung von Gebieten, in denen Windenergieanlagen errichtet werden können. Dies schließt Kriterien wie Naturschutz, Siedlungsstruktur, Landschaftsbild und weitere regionale Belange mit ein. Der Regionalplan legt somit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Planung und den Ausbau von Windenergieprojekten in einer bestimmten Region fest.
Der Netzanschluss für den Windpark ist an der 110-kV-Leitung, die von Auerbach nach Zwönitz verläuft, in unmittelbarer Nähe zur S258 geplant. Die Kabeltrassen dafür sollen unterirdisch verlegt werden. Die geplante Kabeltrasse ist für solche Vorhaben relativ kurz. Das führt dazu, dass wenig Leitungsverluste zu erwarten sind.
Alle Fundamente sowie die kompletten Windenergieanlagen werden nach Außerbetriebnahme zu 100% zurückgebaut. Von der unteren Immissionsschutzbehörde des Erzgebirgskreises wird im Falle der Genehmigung in der Regel eine Auflage erteilt, vor Baubeginn eine insolvenzsichere Rückbaubürgschaft über die zu erwartenden Rückbaukosten zu hinterlegen.
Gemäß § 35 Abs. 5 BauGB sind Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtet, Sicherheitsleistungen zu erbringen, um den ordnungsgemäßen Rückbau der Anlagen sicherzustellen. Diese Absicherung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass öffentliche Mittel für den Rückbau aufgewendet werden müssen, falls ein Betreiber seiner Rückbaupflicht nicht nachkommen kann – etwa aufgrund einer Insolvenz. In der Praxis erfolgt diese Absicherung häufig durch eine Bankbürgschaft, die sicherstellt, dass die erforderlichen Mittel im Falle eines Ausfalls zur Verfügung stehen.
Zum Ausgleich des Eingriffs von Bauvorhaben in die Natur sowie in das Landschaftsbild werden die Auswirkungen nach einem allgemein anerkannten System erfasst und bilanziert. Die berechneten Werteinheiten müssen zu 100% von uns als Vorhabenträger kompensiert werden. Dies erfolgt vor allem über die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im selben Naturraum. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit der Stadt ein Konzept entwickelt, um die unvermeidlichen Eingriffe in die Natur durch das Windparkprojekt auszugleichen. Das Konzept sieht vor, etwa 13,3 ha intensive Ackerflächen in extensives Grünland umzuwandeln. Zusätzlich ist auf dieser Fläche die teilweise Anpflanzung von Feldgehölzen vorgesehen. Der genaue Standort der Maßnahmen ist im Projektlageplan eingezeichnet.