Beteiligungsmöglichkeiten

Beteiligungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Energiewende ist der stetige Ausbau von erneuerbaren Energien, besonders der Windenergie, unerlässlich. Während die gesamte Gesellschaft von der Erzeugung grünen Stroms profitiert, können Windenergieanlagen für Anwohner auch eine Belastung darstellen. Damit die Gemeinden Zwönitz,  Lößnitz und Stollberg, aber auch die unmittelbar betroffenen Bürger spürbar vom Repowering das Windparks Frauenberg profitieren können, gibt es eine Reihe von Beteiligungsangeboten am Projekt.

Wir sind stets offen für Austausch und suchen aktiv den Dialog mit den Bürgern vor Ort. Unser Anliegen ist es, einen Rahmen zu bieten, in dem Fragen Platz finden. Bei Rückfragen können Sie jederzeit gern Kontakt mit uns aufnehmen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist die gemeinsame Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) im Zusammenhang mit den neuen Windenergieanlagen. Dadurch können lokale Bedürfnisse direkt berücksichtigt werden. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit der Stadt ein Konzept entwickelt, um die unvermeidlichen Eingriffe in die Natur durch das Windparkprojekt auszugleichen. Das Konzept sieht vor, etwa 13,3 ha intensive Ackerflächen in extensives Grünland umzuwandeln. Zusätzlich ist auf dieser Fläche die teilweise Anpflanzung von Feldgehölzen vorgesehen. Der genaue Standort der Maßnahmen ist im Projektlageplan eingezeichnet.

Windstrombonus für Anwohner

Um die Anwohner direkt zu beteiligen, bieten wir einen Windstrombonus an. Dieser beinhaltet die Erstattung von bis zu 10 % der jährlichen Stromrechnung für Haushalte in dem Ortsteil Dorfchemnitz und dem Gebiet Waldschlößchen, die unmittelbar von den neuen Windenergieanlagen betroffen sind. Die Höhe der Erstattung ist dabei abhängig von der Anzahl der errichteten Anlagen.

 

Die Rahmenbedingungen für diese Erstattung sind wie folgt:

  • Grünstromtarif: Um von der Erstattung zu profitieren, müssen die Haushalte einen Grünstromtarif bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen
  • Privater Haushalt: Die Erstattung gilt ausschließlich für den Strombezug im privaten Haushalt und nicht für gewerbliche Nutzung.
  • Anmeldung bei der Windparkgesellschaft: Die Haushalte müssen sich bei der zuständigen Windparkgesellschaft anmelden.
  • Jährliche Vorlage der Stromrechnung: Die Erstattung erfolgt auf Basis der jährlichen Stromrechnung.
  • Begrenzung des erstatteten Stromverbrauchs: Je nach Haushaltsgröße gibt es eine Begrenzung für den erstatteten Stromverbrauch.

Finanzielle Beteiligung nach EEG § 6

Für eine finanzielle Beteiligung an der Windparkgesellschaft nach § 6 EEG bieten wir den Gemeinden eine langfristige Partnerschaft an. Gemäß dieser Regelung erfolgt eine jährliche, ertragsabhängige Zahlung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt und der Windparkgesellschaft im Verhältnis zur beanspruchten Fläche. Auf Basis der aktuellen  Ertragsprognose bedeutet das:

  • Bis zu 108.800 EUR/Jahr für die Stadt Zwönitz
  • Bis zu 18.000 EUR/Jahr für die Stadt Lößnitz
  • Bis zu 16.800 EUR/Jahr für die Stadt Stollberg 

Standortgarantie

Wir sichern für 25 Jahre die wirtschaftliche Nutzung der Windkraft an diesem Standort zu. Da 90 % der Gewerbesteuer an den Standort der Stromerzeugung gebunden sind, gewährleistet dies der Gemeinde langfristige Einnahmen und verlässliche Planungssicherheit.